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Rechtsprechung
   BFH, 19.03.2002 - IX R 62/99   

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https://dejure.org/2002,2491
BFH, 19.03.2002 - IX R 62/99 (https://dejure.org/2002,2491)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2002 - IX R 62/99 (https://dejure.org/2002,2491)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2002 - IX R 62/99 (https://dejure.org/2002,2491)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    BMF - Beitritt zum Revisionsverfahren - Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG - Spekulationsgeschäft - Sprungklage

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

  • RA Kotz

    Steuern auf Aktien-Spekulationsgewinne kommen auf den Prüfstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 562
  • BB 2002, 923
  • DB 2002, 922
  • BStBl II 2002, 296
  • wistra 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Zu dem anschließenden Revisionsverfahren hat das Bundesministerium der Finanzen nach Aufforderung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 19. März 2002 - IX R 62/99 -, BFHE 197, 562, BStBl II 2002, 296) seinen Beitritt erklärt.
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Durch Beschluss vom 19. März 2002 IX R 62/99 (BFHE 197, 562, BStBl II 2002, 296) hat der vorlegende Senat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Beitritt aufgefordert und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:.
  • FG Düsseldorf, 13.12.2002 - 18 V 2497/02

    Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit; Besteuerung

    Er verweist darauf, dass der IX. Senat des Bundesfinanzhofs -BFH- die Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG für verfassungswidrig hält (Verfahren IX R 62/99, Beschluss vom 19. März 2002, BStBl II 2002, 296 und Vorlagebeschluss vom 16. Juli 2002).
  • FG Sachsen, 13.08.2009 - 4 K 2106/04

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids wegen Besteuerung sonstiger Einkünfte

    Er wandte sich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und beantragte das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem seinerzeit beim BFH anhängigen Revisionsverfahren IX R 62/99 (vgl. Einspruchsschreiben vom 31.05.2000, Rechtsbehelfsakte Bl. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01   

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https://dejure.org/2002,909
BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01 (https://dejure.org/2002,909)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2002 - 5 StR 130/01 (https://dejure.org/2002,909)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 (https://dejure.org/2002,909)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 192 Abs. 2 und Abs. 3 GVG; Art. 14 Abs. 3 Buchst. e IPbürgR; Art. 6 Abs. 3 lit.d EMRK; § 244 Abs. 2 StPO
    Besetzungsmängel in der Person eines später durch einen Ergänzungsrichter abgelösten Richters (Nichtanwendung des absoluten Revisionsgrundes; Verhandlungsunfähigkeit des Schöffen); Feststellung der Verhinderung eines Schöffen (Überprüfung nicht nur auf Willkür); ...

  • lexetius.com

    StPO § 55 Abs. 1; § 338 Nr. 1 GVG § 192 Abs. 2 und Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Besetzungsmängel - Richterbesetzung - Ergänzungsrichter - Revisionsgrund - Verhinderung eines Schöffen - Ergänzungsschöffe - Auskunftsverweigerungsrecht - Verwertbarkeit von Zeugenaussagen

  • Judicialis

    StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 1; ; GVG § 192 Abs. 2; ; GVG § 192 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 55 Abs. 1 § 338 Nr. 1; GVG § 192 Abs. 2, 3
    Besetzungsrüge bezogen auf einen ausgeschiedenen Richter; revisionsgerichtliche Überprüfung des Verhinderungsfalls (Besetzungsrüge); Aussagewürdigung bei einem teilweise nach § 55 StPO schweigenden Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fahrschulinhaber und Fahrprüfer wegen Korruption verurteilt // Theoretische Prüfungen waren manipuliert

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 220
  • NJW 2002, 1508
  • NStZ 2002, 608
  • StV 2002, 178
  • Rpfleger 2002, 329
  • wistra 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 250/88

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Die Feststellung der Verhinderung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden mit der Folge des Eintritts des Ergänzungsschöffen ist vom Revisionsgericht nur auf Willkür zu überprüfen (Ergänzung von BGHSt 35, 366).

    Dieser eingeschränkte revisionsgerichtliche Prüfungsmaßstab kann hier nicht anders gelten als im Fall der Feststellung der Verhinderung eines Schöffen vor Beginn der Hauptverhandlung, für den dies aus der Regelung in § 54 Abs. 3 Satz 1, § 77 Abs. 1 GVG, § 336 Satz 2 StPO folgt (Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 37; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 192 GVG Rdn. 7; noch offengeblieben in BGHSt 35, 366, 373).

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 234/96

    Begriff des Amtsträgers gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB und Begriff des "für den

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Die bestochenen DEKRA-Fahrprüfer waren Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB (vgl. BGHSt 42, 230, 233).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Deren und der Angeklagten eigenes Fragerecht (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; Art. 14 Abs. 3 Buchst. e IPbürgR, vgl. dazu BGHSt 46, 93, 94 ff.) muß dem Schutz des Zeugen vor erzwungener Selbstbelastung ("nemo tenetur se ipsum accusare"; Art. 14 Abs. 3 Buchst. g IPbürgR; vgl. dazu BVerfGE 38, 105, 113; BGHSt 42, 139, 151 ff. m.w.N.; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. Einl. Abschn. 1 Rdn. 88, 96) nachstehen.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Deren und der Angeklagten eigenes Fragerecht (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; Art. 14 Abs. 3 Buchst. e IPbürgR, vgl. dazu BGHSt 46, 93, 94 ff.) muß dem Schutz des Zeugen vor erzwungener Selbstbelastung ("nemo tenetur se ipsum accusare"; Art. 14 Abs. 3 Buchst. g IPbürgR; vgl. dazu BVerfGE 38, 105, 113; BGHSt 42, 139, 151 ff. m.w.N.; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. Einl. Abschn. 1 Rdn. 88, 96) nachstehen.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Deren und der Angeklagten eigenes Fragerecht (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; Art. 14 Abs. 3 Buchst. e IPbürgR, vgl. dazu BGHSt 46, 93, 94 ff.) muß dem Schutz des Zeugen vor erzwungener Selbstbelastung ("nemo tenetur se ipsum accusare"; Art. 14 Abs. 3 Buchst. g IPbürgR; vgl. dazu BVerfGE 38, 105, 113; BGHSt 42, 139, 151 ff. m.w.N.; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. Einl. Abschn. 1 Rdn. 88, 96) nachstehen.
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Nach dem Revisionsvorbringen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht der Zeugin, die selbst wegen ähnlicher Vorwürfe wie der Angeklagte K im Zusammenhang mit der DEKRA tatverdächtig, zudem als Sekretärin seiner Fahrschule teilnahmeverdächtig war, zu Unrecht ein zum Aussageverweigerungsrecht verdichtetes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zugebilligt hätte (vgl. BGHSt 43, 321, 325 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 55 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Die pauschale Bezugnahme auf in der Anklage angegebene Fundstellen in dem abgelehnten Antrag ist jedenfalls im Rahmen der Revisionsbegründung insoweit offensichtlich unzulänglich (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 5).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    b) Auch in Fällen der hier vorliegenden Art mag freilich eine tatrichterliche Überzeugung von einem über die Einzelfallindividualisierbarkeit hinausgehenden, im Wege der Schätzung zu ermittelnden Mindestschuldumfang in Betracht zu ziehen sein, was zur Aburteilung einer unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes zu bestimmenden Mindestzahl weiterer von der Anklage erfaßter Einzelfälle auf wahldeutiger Tatsachengrundlage führen kann (vgl. für allerdings ganz unterschiedliche Fälle BGHSt 40, 374, 376 f.; 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1997, 280; wistra 1999, 426).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    b) Auch in Fällen der hier vorliegenden Art mag freilich eine tatrichterliche Überzeugung von einem über die Einzelfallindividualisierbarkeit hinausgehenden, im Wege der Schätzung zu ermittelnden Mindestschuldumfang in Betracht zu ziehen sein, was zur Aburteilung einer unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes zu bestimmenden Mindestzahl weiterer von der Anklage erfaßter Einzelfälle auf wahldeutiger Tatsachengrundlage führen kann (vgl. für allerdings ganz unterschiedliche Fälle BGHSt 40, 374, 376 f.; 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1997, 280; wistra 1999, 426).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
    Allerdings ist der Tatrichter verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Aussage des betreffenden Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGH NStZ 2001, 440; allgemein zur Verwertbarkeit BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 8; Rengier NStZ 1998, 47, .48).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00

    Unzureichende Würdigung einer Zeugenaussage; Beweiswürdung; Überzeugungsbildung

  • BGH, 16.10.1996 - 2 StR 204/96

    Hinreichende Beschreibung eines Tatvorwurfs als gesetzliche Anforderung an eine

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Eine unzutreffende Beurteilung der Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 StPO in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht anfechtbar (vgl. BGHSt 10, 104, 105; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 10, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Lemke in HK-StPO, 3. Aufl. § 55 Rdn. 10).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Damit ist die Entscheidung des Vorsitzenden vom Revisionsgericht nach allgemeinen Maßstäben nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als unvertretbar und damit objektiv willkürlich erweist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; Beschlüsse vom 8. März 2016 - 3 StR 544/15, BGHSt 61, 160, 161, und vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 485/20, NStZ 2020, 315, 317 mwN).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich und der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verletzt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; s. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241; BTDrucks. 8/976, S. 66; LR/Gittermann, StPO, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 19 f.).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 544/15

    Eintritt des Ergänzungsrichters bei Krankheit eines zur Urteilsfindung berufenen

    Nach bisheriger Rechtsprechung gilt: Der Vorsitzende hat bei seiner Entscheidung einen Ermessensspielraum; die Verkennung des Rechtsbegriffs der Verhinderung begründet nur im Falle der Willkür die Revision (BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 -5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; Beschluss vom 10. Dezember 2008 -1 StR 322/08, BGHSt 53, 99, 103; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. April 2013 -5 StR 612/12, NStZ-RR 2013, 221; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 192 GVG Rn. 7).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 -, BGHSt 30, 149 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82 -, BGHSt 31, 3 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 ; Urteil des 5. Strafsenats vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 -, BGHSt 47, 220 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 -, BGHSt 59, 75 ; Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Ob eine derartige Erörterung geboten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (vgl. zur Pflicht einer kritischen Würdigung der Berufung eines Belastungszeugen auf ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und zu deren Darlegung in den Urteilsgründen BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 11 f.; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; Beschluss vom 14. Februar 1984 - 5 StR 895/83, StV 1984, 233).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Daneben hätte der Umstand kritischer Erörterung bedurft, dass sich S., den der Angeklagte in seiner Einlassung belastet hat und der nach dem Beweisergebnis des Landgerichts während der Tatausführung anwesend war, ohne Grund der Zeugenrolle entzogen hat, ähnlich einem Zeugen, der § 55 StPO in Anspruch nimmt (vgl. BGHSt 47, 220, 223 f.).
  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04

    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von

    Auch dieses Aussageverhalten ist bei der Beurteilung der Aussage des Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGHSt 47, 220, 223 f.).
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen

    Insofern gilt der gleiche begrenzte Prüfungsmaßstab wie bei der revisionsrechtlichen Kontrolle der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts im Falle des Eintritts eines Ergänzungsrichters oder Ergänzungsschöffen in das Quorum (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 400/20, juris Rn. 8 f.; vom 5. September 2018 - 2 StR 421/17, BGHR GVG § 192 Abs. 2 Ergänzungsrichter 2 Rn. 7; vom 8. März 2016 - 3 StR 544/15, BGHSt 61, 160 Rn. 4 mwN; vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 17; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 192 GVG Rn. 7 mwN).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Zwar ist die Ermittlung des Mindestschuldumfangs unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Schätzung auf tragfähiger Grundlage möglich (vgl. zusammenfassend BGH NJW 2002, 1508, 1510 m. w. N.).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 421/17

    Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen (Verhinderung des zur Entscheidung

  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 508/11

    Recht auf ein faires Verfahren (rechtlicher Hinweis erst nach Schlussvortrag des

  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

  • BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02

    Aufklärungspflicht; Auskunftsverweigerungsrecht (umfassendes;

  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 490/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der möglichen Tatbeteiligung eines die

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 519/06

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweise Auskunftsverweigerung des

  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
  • BGH, 07.12.2010 - 5 StR 527/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

  • BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02
  • LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
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Rechtsprechung
   KG, 28.09.2001 - 5 Ws (B) 132/99, 2 Ss 437/98   

Zitiervorschläge
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KG, 28.09.2001 - 5 Ws (B) 132/99, 2 Ss 437/98 (https://dejure.org/2001,63862)
KG, Entscheidung vom 28.09.2001 - 5 Ws (B) 132/99, 2 Ss 437/98 (https://dejure.org/2001,63862)
KG, Entscheidung vom 28. September 2001 - 5 Ws (B) 132/99, 2 Ss 437/98 (https://dejure.org/2001,63862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AEntG § 1 Abs. 1 S. 1, 2 § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des AEntG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 16.03.1998 - 1 Ss OWi 8 Z/98

    Verhängung eines Bußgeldes wegen nicht Angabe von Personalien gegenüber einer

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers verstoßen die hier maßgeblichen Vorschriften des AEntG auch nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen die Art. 59 ff. EGV, so dass eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof nicht erforderlich ist (vgl. EuGH NZA 2001, 554; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394; KG Berlin 2 Ss 437/98 - 2 Ws (B) 132/99).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02

    Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers verstoßen die hier maßgeblichen Vorschriften des AEntG auch nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen die Art. 59 ff. EGV, so dass eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof nicht erforderlich ist (vgl. EuGH NZA 2001, 554; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394; KG Berlin 2 Ss 437/98 - 2 Ws (B) 132/99).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 3 ObOWi 93/02

    Berechnung des Mindestlohns in Deutschland eingesetzter türkischer Arbeitnehmer

    Auslösen für Verpflegung und wechselnde Einsatzorte sowie Sachbezüge für Kost sind hier aber schon begrifflich nicht Teil des Arbeitsentgelts, sondern Ersatz für den durch Auslandsaufenthalt bedingten Mehraufwand der türkischen Arbeitnehmer (vgl. dazu etwa BayObLG NStZ-RR 2002, 279 ; KG wistra 2002, 227 ).
  • KG, 21.06.2004 - 5 Ws 251/04

    Entsendung ausländischer Arbeitnehmer ins Inland: Vorliegen von Lohnwucher;

    Der Senat hat zwar entschieden (vgl. Beschluß vom 28. September 2001 - 5 Ws (B) 132/99 - = wistra 2002, 227, 229), daß für die Frage, ob der Mindestbruttolohn nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten worden ist, Sachleistungen außer Betracht bleiben.
  • KG, 21.06.2004 - 2 AR 78/04

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

    Der Senat hat zwar entschieden (vgl. Beschluss vom 28. September 2001 - 5 Ws (B) 132/99 - = wistra 2002, 327, 229), dass für die Frage, ob der Mindestbruttolohn nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten worden ist, Sachleistungen außer Betracht bleiben.
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